Private Krankenversicherung und Ihre Reformen
Sollten Sie in Zukunft, einen Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenkasse in Betracht ziehen, sollten Sie beachten, das nicht alle Personengruppen sich privat versichern lassen können. Arbeitnehmer, welche im Monat über ein Bruttoeinkommen von über 4012 Euro verfügen (48.150Euro im Jahr), können zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Unabhängig von der Höhe Ihres monatlichen Einkommens können freiberuflich tätige Personen und Selbstständige unteranderem, einen privaten Krankenkassenbeitritt in Betracht zeihen. Bei Angestellten, welche Privatkassenangehörige sind, muss der Arbeitgeber ebenso 50% des gesetzlich vorgeschriebenen Zuschusses tragen, wie bei gesetzlcih versicherten Arbeitnehmern. Private Krankenkassen bieten verschiedene Tarife an, vom Basisschutz bishin zu einem weltweiten Schutz, der Extraklasse. Sollten Sie eimal über einen längeren Zeitraum erkrankt sein (ab 6 Wochen), zahlt die privte krankenkasse Ihren Lohn weiter (Lohnfortzahlung), genauso wie die gesetzliche krankenkasse, an Sie aus. Der wesentliche Unterschied zwischen einer gestetzlichen- und einer privaten Krankenkasse besteht darin, dass Sie z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt Anspruch auf Serviceleistungen haben, welche gestetzlich versicherten Patienten verwährt bleiben. Sollten Sie aufgrund eines Jobwechsels, der Ihnen jährlich unter 48.150Euro einbringt, nicht mehr zu den Privatkassen in Anspruch nehmen könnenden Personen gehören, haben Sie das Recht wieder zu einer gesetzlichen Kasse wechseln zu können, wie es die Reform, welche im Jahr 2007 geändert wurde,besagt.
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Private Krankenversicherung - Privileg oder Mogelpackung?
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