PKV Voraussetzungen
Die meisten Bürger in Deutschland sind im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und haben keine Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Dennoch gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch die private Krankenversicherung, kurz als PKV bezeichnet, nutzen zu können. Eine zu erfüllende Voraussetzung besteht darin, dass man nicht angestellt ist. Selbstständige, Beamte und Freiberufler, wie zum Beispiel Ärzte oder Rechtsanwälte, haben grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer der vielen privaten Krankenversicherungen. Aber auch Angestellte könnten unter einer bestimmten Voraussetzungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung „austreten“ und sich für die PKV entscheiden.
Die zu erfüllende Voraussetzung für Angestellte ist das Überschreiten einer festgelegten Einkommenshöhe. Aktuell liegt die so genannte Pflichtversicherungsgrenze bei einem Bruttoeinkommen von monatlich 4.050 Euro (Stand 2009) bzw. einem Jahreseinkommen von 48.600 Euro. Nur wenn diese Bruttoeinkommensgrenze drei Jahre lang in Folge überschritten wird, hat man als Angestellter ebenfalls die Möglichkeit, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Ist dieses der Fall, muss der Arbeitgeber übrigens natürlich weiterhin bis zu einem mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbaren Beitragssatz die Hälfte der Beiträge zur privaten Krankenversicherung übernehmen, während Selbstständige und Freiberufler den Gesamtbeitrag alleine zahlen müssen.
