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Jeder Privatpatient bestimmt beim Vertragsabschluß selbst, welchen Beitrag er für seine Private Krankenversicherung (PKV) zahlen möchte. In jeder PKV ist die Beitragshöhe unabhängig vom Einkommen. Sie richtet sich immer nach den gewünschten Leistungen und Zuzahlungen, dem Alter bei Versicherungsbeginn und dem jeweiligen Bedingungen die der Versicherer bietet. In der Regel muss auch ein Gesundheitsbogen bei Vertragsbeginn vorgelegt werden. Hier kann es für gesundheitliche Risiken zusätzliche Aufschläge zum Beitrag geben, oder dieses Risiko wird nicht mit versichert.

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es in der PKV keine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, oder gering verdienenden Ehepartnern. Hier muss jeder Versicherungsnehmer einen eigenen Vertrag abschließen und Beiträge zahlen. Vor dem Vertragsabschluß müssen die Anbieter von PKV genau verglichen werden, weil es bei gleichen Ausgangsvoraussetzungen sehr große Unterschiede in der Beitragshöhe geben kann. Auch die rechtzeitigen Beitragsrückstellungen für das Alter, die einige PKV zu gering ansetzen, um niedrige Beiträge zu bieten, müssen mit beachtet werden. Wenn die Beitragsrückstellung zu gering ist, dann kommen zu den in der Regel laufenden Beitragserhöhungen, für Senioren noch drastischere Aufschläge, die dann teilweise nicht mehr bezahlt werden können.
Der Wechsel innerhalb der PKV ist möglich bis 55 Jahre, jedoch kaum sinnvoll, weil schon durch das höhere Eintrittsalter beim Wechsel der Beitrag höher ist. Eine Rückkehr zur GKV ist nur noch bei Statuswechsel (arbeitslos, Harz IV) möglich.



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