Leistungen der PKV
Der Privatversicherte hat bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung die freie Wahl unter allen Ärzten, die Behandlung erfolgt gegen Privatrechnung und der Versicherte reicht seine Rechnung bei der Versicherung zur Kostenerstattung ein. Bei der Psychotherapie ist die Anzahl häufig auf 20 bis 30 Sitzungen im Jahr begrenzt. Die Krankenhausbehandlung entspricht mindestens wie in der GKV ohne Zuzahlung, aber ist abhängig vom gewählten Tarif, auch ist die Behandlung durch Chefärzte und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mitversichert. Bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sind die Leistungen meistens nur bei zusätzlichem Kurkostentarif, zum Teil allerdings in bestimmten Tarifen einiger Versicherer enthalten. Ambulante Vorsorgeuntersuchungen sind in einigen Tarifen auch ohne Einschränkung auf gesetzlich eingeführte Programme sowie ohne Alters- und Diagnosebeschränkung inbegriffen. Bei Arzneimittel gibt es Keine Beschränkung, alle Arzneimittel müssen zunächst selbst bezahlt werden, später erfolgt die Kostenerstattung durch den Versicherer, wobei Selbstbeteiligungsregelungen möglich sind. Je nach Tarif erhält der Privatversicherte das jeweilige Gestell und die Brillengläser in der verordneten Ausführung; das Ausweichen auf Kontaktlinsen ist möglich, wenn die medizinische Notwendigkeit besteht. Die in einem Hilfsmittelkatalog aufgeführten Hilfsmittel werden erstattet. Der Erstattungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. Für Heilmittel werden die Kosten meistens je nach Tarif zu 100 % erstattet. Ein Krankentagegeldtarif muss extra abgeschlossen werden; die Höhe des Krankentagegeldes sollte dem Netto-Einkommen zuzüglich der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen. Bei Zahnersatz werden je nach Tarif zwischen 50 % und 80 % der Kosten übernommen, jedoch häufig in den ersten Jahren begrenzt auf eine bestimmte Summe.
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