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Kranken-Zusatzversicherung


Mit einer Krankenzusatzversicherung hat ein Kassenpatient die Möglichkeit, seine Standardabsicherung, die ihm die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach dem einheitlichen Leistungskatalog bieten kann, aufzubessern. Wie bei jeder Privaten Krankenversicherung (PKV) bestimmt der Antragsteller selbst, welche zusätzlichen Leistungen er über die Kassenleistungen hinaus versichern möchte. Damit kann ein ähnliches Niveau der Absicherung erzielt werden, wie bei einer PKV. Der Versicherungsnehmer wählt ganz einfach die gewünschten zusätzlichen Leistungen, wie teuerer Zahnersatz, Übernahme von Zuzahlungen, oder auch Krankenhaustagegeld aus. Die Beitragshöhe ist abhängig vom gewählten Tarif mit den gewünschten Zusatzleistungen, dem Alter des Antragstellers und bestehenden gesundheitlichen Problemen. In der Regel muss mit dem Antrag ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden.

Bei gleichen Ausgangswerten und Leistungen kann die Beitragshöhe zwischen den Anbietern variieren, so dass ein Versicherungsvergleich immer sinnvoll ist. Dazu gibt es im Internet sehr gute Möglichkeiten, viele Anbieter ohne Beeinflussung zu vergleichen. sinnvoll ist es auch bei der eigenen Krankenkasse nach zu fragen. Heute arbeiten viele GKV mit privaten Zusatzversicherern zusammen. Oft erhält der Versicherungsnehmer hier gute Konditionen, oft auch ohne Gesundheitsprüfung, weil die GKV seine Daten oft über vorliegen Jahre hat. Der Arbeitgeber zahlt für die Beiträge zur GKV etwa 50%. Für eine Krankenzusatzversicherung muss der Versicherungsnehmer seine Beiträge selbst zu 100 % zahlen.



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