GKV und PKV Vergleich
Jede Krankenversicherung erstattet für die vereinbarten Leistungen die Kosten. Seit 2007 ist sie in Deutschland Pflicht.
Es gibt zwei unterschiedliche Versicherungssysteme. Das sind die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die Privaten Krankenversicherungen (PKV).
Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die unter einer bestimmten Verdienstgrenze liegen (2009 sind das 48600€ brutto im Jahr) müssen sich eine GKV wählen. Der Beitrag wird hier bis zu einer Obergrenze (2009 sind das 44100€) prozentual vom Verdienst erhoben. Etwa 50% davon zahlt der Arbeitgeber. Geringverdienende Familienangehörige und Kinder ohne eigenes Einkommen können in der GKV über den Hauptverdiener beitragsfrei mit versichert werden und die gleichen Kassenleistungen bekommen.
Die Leistungen der GKV sind in einem Leistungskatalog für alle Kassen verbindlich festgelegt. In der Regel handelt es sich um Grundversorgung mit teilweiser Zuzahlung. Leistungen die der Katalog nicht enthält (teuerer Zahnersatz) müssen komplett selbst bezahlt werden.
Über private Zusatzversicherungen können sich Kassenpatienten eine bessere Absicherung wählen.
Wer als Arbeitnehmer, oder Angestellter über der Pflichtversicherungsgrenze beim Bruttoverdienst liegt und alle anderen Bürger, dürfen sich eine PKV wählen. Hier ist das Leistungsvolumen wesentlich umfangreicher und breiter. Der Privatpatient kann selbst bestimmten, welche Leistungen er wie abgesichert haben möchte.
Die Beitragshöhe ist abhängig vom gewünschten Leistungsumfang, dem Eintrittsalter, eventuellen gesundheitlichen Risiken und den Versicherungsbedingungen der Anbieter.
Ein Wechsel innerhalb der PKV ist bis 55 Jahre möglich, jedoch durch das höhere Eintrittsalter wenig sinnvoll. Die Rückkehr zur GKV ist nur noch bei Statuswechsel (Harz IV) möglich.
Informationen zur GKV:
gkv.info
